Notdienst

Außerhalb der Sprechstunden informiert Sie unser Anrufbeantworter, wie Sie uns erreichen können bzw. welche Praxis uns im Notdienst vertritt.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Verordnung im Notdienst zwingend eine Notdienstgrundgebühr von 50 € und der mindestens zweifache Gebührensatz der GOT zzgl. MwSt. berechnet werden muss.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus gegebenen Gründen besonders im Notdienst auf einer umgehenden Rechnungsbegleichung bestehen müssen, die Sie gerne in bar oder als ec-Zahlung vornehmen können